Das Jahr 2025 bringt für Arbeitsschützer zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen mit sich, die den betrieblichen Alltag und die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz maßgeblich beeinflussen werden. Diese Veränderungen betreffen nicht nur den klassischen Arbeitsschutz, sondern auch den Brandschutz und Umweltschutz, wodurch eine umfassende Anpassung an neue Regelungen notwendig wird.

Gesetze und Verordnungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Sie dienen als Leitplanken für Arbeitgeber und Fachkräfte, um Risiken zu minimieren, Schutzmaßnahmen umzusetzen und den sich stetig wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Dabei ist es wichtig, Neuerungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend umzusetzen, um rechtliche Konsequenzen und Sicherheitslücken zu vermeiden.

In diesem Artikel erhalten Arbeitsschützer einen umfassenden Überblick über die relevanten Änderungen und deren Auswirkungen. Ziel ist es, die wichtigsten Neuerungen für das kommende Jahr vorzustellen und Arbeitsschützer auf die bevorstehenden Herausforderungen vorzubereiten. Denn wer gut informiert ist, kann effektive Maßnahmen ergreifen und bleibt stets auf der sicheren Seite.

2. Arbeitsschutz – Wichtige Änderungen

Das Jahr 2025 bringt wesentliche Neuerungen im Bereich des Arbeitsschutzes mit sich. Diese betreffen vor allem die Digitalisierung von Dokumenten, neue Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung sowie Anpassungen bei der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA). Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre praktische Umsetzung:


2.1 Elektronische Dokumentation

Die Einführung der elektronischen Form für arbeitsrechtliche Dokumente, wie Arbeitsverträge und Zeugnisse, ist ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung administrativer Prozesse.

  • Was ändert sich?
    Arbeitsverträge und Zeugnisse können künftig in Textform (§ 126b BGB) oder bei Bedarf mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) ausgestellt werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Vorteile:
    • Reduzierung des Papieraufwands.
    • Schnellere Übermittlung und bessere Nachvollziehbarkeit.
    • Zugriff und Speicherung in digitaler Form ermöglichen mehr Flexibilität.
  • Umsetzung in der Praxis:
    Arbeitgeber sollten digitale Systeme einführen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Dokumente für Arbeitnehmer leicht zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind.

2.2 Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Die Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz erfährt eine wesentliche Änderung, die Arbeitgeber entlasten kann, jedoch gleichzeitig klare Regelungen voraussetzt.

  • Was ändert sich?
    Ab 2025 entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsumfelder für Schwangere und Stillende als unzulässig einstuft (§ 10 Abs. 1 S. 3 MuSchG).
  • Praktische Bedeutung:
    Arbeitgeber können sich auf festgelegte, rechtssichere Kriterien stützen, ohne in jedem Einzelfall eine Bewertung durchführen zu müssen. Dennoch bleibt die Verantwortung, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, bestehen.
  • Empfehlung:
    Arbeitgeber sollten die entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitsumfelder rechtzeitig überprüfen und sicherstellen, dass die Kriterien des Ausschusses bekannt sind und eingehalten werden.

2.3 Änderung der Aushangspflicht

Eine weitere Erleichterung betrifft die Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Informationen, wie Arbeitszeitregelungen und Tarifverträge.

  • Was ändert sich?
    Ab dem 1. Januar 2025 können diese Dokumente digital bereitgestellt werden, z. B. über das Intranet oder andere interne Kommunikationssysteme (§ 16 Abs. 1 ArbZG).
  • Anforderungen:
    Die Informationen müssen für alle Mitarbeitenden ungehindert und jederzeit zugänglich sein. Papierbasierte Aushänge sind nicht mehr zwingend erforderlich, solange die digitale Alternative gewährleistet ist.
  • Vorteile:
    • Vereinfachung der Aktualisierung von Dokumenten.
    • Kostensenkung durch Verzicht auf physische Aushänge.

2.4 Änderungen in der PSA-BV

Die Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) wurde an die EU-Verordnung (EU) 2016/425 angepasst.

  • Was ändert sich?
    Die PSA-BV verweist nun explizit auf die EU-Vorgaben, die die Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen regeln. Arbeitgeber dürfen nur PSA bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen (§ 2 PSA-BV).
  • Neue Anforderungen:
    • PSA muss den ergonomischen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
    • Bei Nutzung durch mehrere Personen muss der hygienische Zustand gewährleistet sein.
  • Empfehlung:
    Unternehmen sollten ihre vorhandenen PSA überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen EU-Richtlinien entsprechen. Dokumentierte Prozesse für Wartung und Hygiene sind essenziell.

Mit diesen Änderungen wird der Arbeitsschutz weiter digitalisiert und rechtlich harmonisiert. Arbeitsschützer sollten diese Neuerungen aktiv in die betrieblichen Abläufe integrieren, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

3. Brandschutz – Aktualisierte Technische Regeln

Im Jahr 2025 treten wesentliche Änderungen an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Kraft, die den Brandschutz in Arbeitsstätten weiter verbessern sollen. Diese Anpassungen legen einen besonderen Fokus auf die sichere Evakuierung, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Unterkünfte für Beschäftigte.


3.1 ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge

  • Was ändert sich?
    Die ASR A2.3 wurde präzisiert, um die sichere Evakuierung im Notfall zu gewährleisten. Neu eingeführt wurden Anforderungen an dynamische optische Sicherheitsleitsysteme, die in gefährlichen Situationen die Orientierung erleichtern.
  • Übergangsregelungen:
    Für bestehende Sicherheitsbeleuchtungen gelten Übergangsregelungen. Diese Beleuchtungen dürfen weiter genutzt werden, sofern die Bauanträge vor dem 30. April 2025 gestellt oder der Bau bis zu diesem Datum abgeschlossen wurde.
  • Praktische Bedeutung:
    Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Fluchtwege und Notausgänge den neuen Vorgaben entsprechen. Dynamische Leitsysteme, wie LED-Pfeile oder blinkende Lichtsignale, können entscheidend dazu beitragen, Panik zu vermeiden und die Evakuierung zu beschleunigen.
  • Empfehlung:
    Eine Überprüfung der bestehenden Flucht- und Rettungspläne ist notwendig, um sicherzustellen, dass die neuen Standards eingehalten werden.

3.2 ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume

  • Was ändert sich?
    Die Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume wurden erhöht, um eine schnellere und effektivere Versorgung bei Unfällen zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere:
    • Die Ausstattung mit modernen Erste-Hilfe-Materialien.
    • Eine bessere Zugänglichkeit der Räume, auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Praktische Bedeutung:
    Unternehmen sind verpflichtet, Erste-Hilfe-Räume so auszustatten, dass sie jederzeit betriebsbereit und optimal zugänglich sind. Dies schließt unter anderem ergonomisch gestaltete Liegen und gut sichtbare Beschilderungen ein.
  • Empfehlung:
    Arbeitgeber sollten die Ausstattung der Erste-Hilfe-Räume regelmäßig überprüfen und modernisieren. Eine Schulung der Beschäftigten über die Nutzung der Erste-Hilfe-Mittel kann ebenfalls sinnvoll sein.

3.3 ASR A4.4: Unterkünfte

  • Was ändert sich?
    Die Regelungen für Unterkünfte wurden aktualisiert, um die Sicherheit und den Komfort der untergebrachten Beschäftigten zu erhöhen. Zu den neuen Anforderungen gehören:
    • Verbesserte Brandschutzmaßnahmen, wie die Installation von Rauchmeldern.
    • Mindestausstattungen, z. B. ausreichend große Schlafräume und hygienische Sanitäreinrichtungen.
  • Praktische Bedeutung:
    Insbesondere für Betriebe, die temporäre Unterkünfte für ihre Beschäftigten bereitstellen, sind diese Änderungen relevant. Sie tragen dazu bei, sowohl die Lebensqualität als auch die Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern.
  • Empfehlung:
    Arbeitgeber sollten bestehende Unterkünfte überprüfen und anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Eine gute Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ist ebenfalls wichtig.

Die Aktualisierung der ASR zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards in Arbeitsstätten weiter zu erhöhen und den Schutz der Beschäftigten zu verbessern. Arbeitgeber und Arbeitsschützer sollten diese Änderungen frühzeitig in die betrieblichen Abläufe integrieren, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen als auch die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

4. Umweltschutz – Entwicklungen und Neuerungen

Das Jahr 2025 bringt mehrere wichtige Neuerungen im Bereich des Umweltschutzes mit sich. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Schutz von Beschäftigten und die Nachhaltigkeit in Unternehmen weiter zu verbessern. Von neuen Regelungen im Umgang mit Gefahrstoffen bis hin zu höheren Anforderungen an die Barrierefreiheit – hier sind die wichtigsten Entwicklungen:


4.1 Novellierung der Gefahrstoffverordnung

  • Einführung des Ampel-Modells:
    Mit der Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung wurde ein risikobasiertes Ampel-Modell eingeführt, das Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in drei Kategorien einteilt:
    • Grünes Risiko: Belastung < 10.000 Fasern/m³.
    • Gelbes Risiko: Belastung < 100.000 Fasern/m³.
    • Rotes Risiko: Belastung > 100.000 Fasern/m³.
      Dieses Modell bietet Betrieben eine praxisnahe Orientierung, um Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung einzusetzen.
  • Neue Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest und reprotoxischen Stoffen:
    Für Tätigkeiten mit Asbest gelten strengere Vorgaben, einschließlich spezifischer Schutzmaßnahmen und Qualifikationsanforderungen für Beschäftigte. Unternehmen müssen zudem ein Expositionsverzeichnis führen, insbesondere bei reprotoxischen Stoffen der Kategorien 1A und 1B gemäß der EU-Krebsrichtlinie.
  • Praktische Bedeutung:
    Die Änderungen erhöhen den Schutz von Beschäftigten bei gefährlichen Arbeiten. Unternehmen müssen ihre Prozesse, Schulungen und Dokumentationen anpassen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
  • Empfehlung:
    Nutzen Sie Ressourcen wie die GESTIS-Stoffdatenbank und die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV, um rechtssicher zu dokumentieren.

4.2 Erhöhung der CO₂-Abgabe

  • Was ändert sich?
    Ab 2025 wird die CO₂-Abgabe von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Diese Anhebung betrifft fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas und führt zu höheren Energiekosten für Unternehmen.
  • Auswirkungen:
    Die gestiegenen Kosten können Unternehmen dazu motivieren, energieeffiziente Technologien einzusetzen und ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Dies ist nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern kann langfristig auch Kosten sparen.
  • Relevanz für den betrieblichen Umweltschutz:
    Die Anpassung der CO₂-Abgabe unterstreicht die Bedeutung eines strategischen Umweltmanagements. Betriebe sollten Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen und Emissionsreduktionen priorisieren.
  • Empfehlung:
    Prüfen Sie Förderprogramme und Steuervergünstigungen, um nachhaltige Maßnahmen wirtschaftlich umzusetzen.

4.3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • Was ist das BFSG?
    Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Unternehmen dazu, digitale Angebote wie Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Diese Vorgabe setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft Unternehmen, die Produkte herstellen, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten.
  • Anforderungen:
    Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden können. Dies umfasst z. B. Screenreader-Kompatibilität, klare Navigation und barrierefreie Designprinzipien.
  • Ausnahmen für Kleinstunternehmen:
    Kleinstunternehmen sind von der Regelung für ihre Dienstleistungen ausgenommen, werden jedoch dazu ermutigt, freiwillig barrierefreie Angebote zu schaffen. Beratungsangebote sollen dabei helfen.
  • Praktische Bedeutung:
    Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre digitalen Angebote barrierefrei sind, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
  • Empfehlung:
    Nutzen Sie bestehende Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Die Entwicklungen im Umweltschutz für 2025 erfordern von Unternehmen eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen. Sie bieten jedoch auch Chancen, nachhaltigere und sicherere Prozesse zu etablieren. Arbeitsschützer sollten eng mit Umweltbeauftragten und anderen Verantwortlichen zusammenarbeiten, um die Änderungen erfolgreich umzusetzen.

5. Weitere Neuerungen und Ausblick

Neben den zentralen Änderungen in Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz gibt es weitere Neuerungen, die Arbeitsschützer und Unternehmen ab 2025 beachten sollten. Diese betreffen unter anderem die Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse, Änderungen im Postrecht sowie Anpassungen bei Rentenleistungen.


5.1 Pflicht zur E-Rechnung

  • Was ändert sich?
    Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten zu können. Eine einfache PDF-Rechnung genügt diesen Anforderungen nicht, da die E-Rechnungen so beschaffen sein müssen, dass sie automatisch verarbeitet werden können.
  • Ausblick auf 2027:
    Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro zudem in der Lage sein, E-Rechnungen selbst auszustellen. Ab 2028 gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
  • Praktische Bedeutung:
    Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssysteme anpassen, um E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies betrifft auch die Schnittstellen zu Geschäftspartnern und Kunden.
  • Empfehlung:
    Frühzeitige Investitionen in moderne Buchhaltungssoftware und Schulungen für Mitarbeitende, um den Übergang zur E-Rechnung effizient zu gestalten.

5.2 Postrechtsmodernisierungsgesetz

  • Was ändert sich?
    Ab dem 1. Januar 2025 verlängert sich die gesetzlich festgelegte Laufzeit für die Zustellung von Briefen von drei auf vier Tage. Dies betrifft sowohl physische als auch elektronische Zustellungen und hat direkte Auswirkungen auf das Fristenmanagement.
  • Praktische Bedeutung:
    Unternehmen und Arbeitsschützer müssen Fristen bei der Korrespondenz mit Behörden, Kunden und Geschäftspartnern neu kalkulieren. Besonders bei rechtlichen Dokumenten oder Anträgen ist eine frühzeitige Einreichung notwendig, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Empfehlung:
    Überprüfen Sie interne Prozesse für das Fristenmanagement und kommunizieren Sie diese Änderung klar an alle relevanten Abteilungen.

5.3 Rentenanpassungen

  • Was ändert sich?
    Ab dem 1. Juli 2025 wird eine Rentenanpassung erwartet, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der gesetzlichen Renten um 3,5 % führen wird. Diese Anpassung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland.
  • Anpassung der Unfallrenten:
    Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wie z. B. Verletzten- und Übergangsgelder, werden entsprechend angepasst. Dies gilt für alle Unfälle und Berufskrankheiten, die im Vorjahr oder früher eingetreten sind.
  • Praktische Bedeutung:
    Die Anpassung der Renten hat Auswirkungen auf die finanzielle Planung von Unternehmen und Beschäftigten. Zudem profitieren Beschäftigte mit Ansprüchen aus der Unfallversicherung von den erhöhten Leistungen.
  • Empfehlung:
    Unternehmen sollten Mitarbeitende frühzeitig über diese Änderungen informieren, insbesondere wenn die Rentenanpassung Teil der internen Kommunikation oder Beratung ist.

Fazit und Ausblick

Die zusätzlichen Neuerungen für 2025 verdeutlichen den Trend zur Digitalisierung und Harmonisierung rechtlicher Vorgaben. Arbeitsschützer sollten sich gemeinsam mit anderen Verantwortlichen auf diese Änderungen vorbereiten und entsprechende Prozesse anpassen. Mit einer strategischen Herangehensweise können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Effizienzgewinne erzielen und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden fördern.

6. Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz, die Unternehmen und Arbeitsschützer gleichermaßen betreffen. Die Einführung digitaler Prozesse, die Anpassung von Sicherheitsstandards und der verstärkte Fokus auf nachhaltige Praktiken markieren eine entscheidende Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.


Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

  • Arbeitsschutz: Einführung der elektronischen Dokumentation, Anpassungen bei Gefährdungsbeurteilungen im Mutterschutz, Änderungen der Aushangspflicht und Aktualisierungen in der PSA-BV.
  • Brandschutz: Präzisierungen in den Technischen Regeln für Fluchtwege, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte.
  • Umweltschutz: Novellierung der Gefahrstoffverordnung mit dem Ampel-Modell, Erhöhung der CO₂-Abgabe und neue Vorgaben durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
  • Weitere Neuerungen: Verpflichtung zur E-Rechnung, Anpassungen im Postrecht und eine geplante Rentenerhöhung.

Empfehlungen für Arbeitsschützer

  1. Schulungen:
    • Organisieren Sie Schulungen und Weiterbildungen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zu digitalen Prozessen und Gefahrstoffmanagement.
    • Informieren Sie Mitarbeitende über die Änderungen und ihre praktische Umsetzung.
  2. Anpassung der Prozesse:
    • Überprüfen und aktualisieren Sie interne Prozesse wie die Dokumentation, Fristenmanagement und Gefährdungsbeurteilungen.
    • Passen Sie die Ausstattung von Arbeitsplätzen, Unterkünften und Erste-Hilfe-Einrichtungen an die neuen Standards an.
  3. Frühzeitige Umsetzung:
    • Beginnen Sie frühzeitig mit der Integration der neuen Anforderungen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
    • Nutzen Sie moderne Technologien, um die Effizienz und die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.

Vielen Dank, dass Sie sich über die Neuerungen im Arbeitsschutz für das Jahr 2025 informiert haben! Um Sie optimal auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten, bieten wir bei Sicherheitsingenieur.NRW eine Vielzahl an Schulungen und Webinaren an, die speziell auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zugeschnitten sind.

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