Mobbing stellt ein ernstzunehmendes Problem in der Arbeitswelt dar. Charakterisiert durch wiederholte, systematische, negative Kommunikationshandlungen über einen längeren Zeitraum, wirkt es sich direkt auf das Wohlergehen und die Produktivität der Mitarbeiter aus. Heinz Leymann, der schwedische Psychologe und Pionier auf dem Gebiet der Mobbingforschung, definierte diese destruktive Kommunikation.

Im Kontext der Arbeitswelt können wir verschiedene Arten von Mobbing identifizieren:

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  • Mobbing unter Kollegen: Dies bezieht sich auf Situationen, in denen Mitarbeiter auf gleicher Ebene gegeneinander vorgehen, etwa durch die Verbreitung von Gerüchten, Ausgrenzung oder offene Feindseligkeit.
  • Staffing: Dies tritt auf, wenn Mitarbeiter ihre Vorgesetzten angreifen, etwa durch Untergrabung der Autorität, negative Kommunikation oder Verleumdung.
  • Bossing: Dies bezeichnet Situationen, in denen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter mobben, z.B. durch übermäßige Kritik, unrealistische Anforderungen oder unangemessenes Verhalten.

Die Strategien von Mobbing sind vielfältig und können das laute Schimpfen, ständiges Unterbrechen, Ignorieren der betroffenen Person, Auftragen von entwürdigenden Aufgaben und üble Nachrede umfassen. Mobbing zielt oft darauf ab, das Opfer auszugrenzen oder zu isolieren, das Machtungleichgewicht zu verstärken, das Selbstwertgefühl zu untergraben und letztlich die Person aus dem Arbeitsumfeld zu drängen. Die Konsequenzen können schwerwiegend sein und reichen bis hin zu ernsthaften Gesundheitsproblemen, freiwilliger Kündigung oder sogar Suizidversuchen.

Diese ernsten Folgen machen Mobbing zu einem wichtigen Thema des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes. Laut deutschem Recht sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu bieten, was auch den Schutz vor Mobbing beinhaltet. Unternehmen, die Mobbing nicht ernst nehmen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, einschließlich Schadensersatzansprüchen der Opfer und möglichen Sanktionen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz. Auch die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ weist auf psychische Belastungen hin, die durch Mobbing verursacht werden können.

In Anbetracht der potenziellen menschlichen und finanziellen Kosten ist es für Unternehmen unerlässlich, eine proaktive Rolle bei der Bekämpfung von Mobbing einzunehmen. Dies umfasst die Implementierung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Mobbing, die Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zur Früherkennung und Verhinderung von Mobbing, die Einrichtung sicherer Beschwerdekanäle und die Unterstützung der Opfer von Mobbing.

Hier bei Sicherheitsingenieur.NRW sind wir uns der Herausforderungen durch Mobbing in der Arbeitswelt bewusst und setzen uns dafür ein, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu fördern. Unser Team, einschließlich unseres Ansprechpartners Donato Muro, bietet Unterstützung und Beratung an, um Mobbing zu erkennen, anzusprechen und zu verhindern. Wir glauben fest daran, dass eine sichere, gesunde und produktive Arbeitsumgebung für alle möglich ist und wir sind hier, um Ihnen dabei zu helfen, diese Realität zu schaffen.

Neben der Möglichkeit, sich an uns zu wenden, finden Sie auch auf dieser Beratungsseite Hinweise, was Sie als Opfer von Mobbing tun können.

Häufige Fragen

Wann spricht man am Arbeitsplatz von Mobbing?

Typisch sind wiederkehrende und anhaltende Anfeindungen, Ausgrenzung, Bloßstellung oder Schikane. Ein einmaliger Streit ist davon zu unterscheiden.

Was können Arbeitgeber präventiv tun?

Klare Verhaltensregeln, vertrauliche Ansprechstellen, qualifizierte Führung, dokumentierte Verfahren und die Berücksichtigung sozialer Beziehungen in der Gefährdungsbeurteilung sind zentrale Bausteine.

Offizielle Quellen und Regelwerke

Fachlich geprüft und aktualisiert: Juli 2026. Betriebliche Besonderheiten und der jeweils gültige Regelwerksstand sind zusätzlich zu prüfen.

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