Gefahrstoffe stellen signifikante Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dar. Eine korrekte Lagerung und Handhabung dieser Stoffe ist entscheidend, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Dieser kLeitfaden basiert auf der Präventionsstrategie „Vision Zero“ und integriert rechtliche sowie technische Anforderungen, um die Sicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Gefahrstoffe fallen oft auch unter die Kategorie wassergefährdender Stoffe, was die Anwendung der Gefahrstoffverordnung, verschiedener Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) und eventuell der Störfallverordnung erforderlich macht. Die Vorschriften für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) und ortsfesten Behältern (TRGS 509) konkretisieren diese Anforderungen.

DGUV Information 213-085 Lagerung von Gefahrstoffen – Antworten auf häufig gestellte Fragen.pdf

Warenannahme und Kontrolle

Bei der Ankunft von Gefahrstoffen ist eine genaue Überprüfung am Wareneingang unerlässlich. Es empfiehlt sich, eine verantwortliche Person zu bestimmen, die die Kennzeichnung, das Vorhandensein von Sicherheitsdatenblättern und die Probenahme überwacht, um die Sicherheitsstandards vor der Lagerung sicherzustellen.

DGUV Information 213-084 Lagerung von Gefahrstoffen.pdf

Richtige Kennzeichnung und Zustand der Behälter

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffbehältern ist essentiell, um Mitarbeiter über potenzielle Risiken zu informieren. Stellen Sie die Lesbarkeit und die Richtigkeit der Kennzeichnungen sicher. Behälter müssen aus mit den Chemikalien kompatiblen Materialien bestehen, dicht und sicher verschlossen sein. Überprüfen Sie diese regelmäßig auf Korrosion oder Beschädigungen und stellen Sie die Intaktheit von Sicherheitsventilen sicher.

Lagerung von Gefahrstoffen auf dem Bau.pdf

Lagerung und Bereitstellung

Die Unterscheidung zwischen längerfristigem Lagern und kurzfristiger Bereitstellung ist entscheidend. Gefahrstoffe dürfen nicht in Verkehrswegen oder ungeeigneten Räumen wie Pausen- oder Sanitärräumen gelagert werden. In Arbeitsräumen ist eine Lagerung nur unter strengen Sicherheitsbedingungen zulässig.

Lagerorganisation und Sicherheitsausrüstung

Eine effektive Lagerorganisation erfordert angemessene Beleuchtung, Belüftung und sicher zugängliche Auffangeinrichtungen. Überwachungsmaßnahmen wie regelmäßige Prüfungen und ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis sind für die Aufrechterhaltung der Sicherheit unerlässlich.

Innerbetrieblicher Transport und Arbeitsplatzsicherheit

Der Transport von Gefahrstoffen muss unter strengen Sicherheitsbedingungen erfolgen, einschließlich einer vorherigen Risikobewertung und Schulung der Mitarbeiter. Am Arbeitsplatz sind spezifische Schutzmaßnahmen und die Bereitstellung von Notfalleinrichtungen notwendig.

Hygiene, Reinigung und Entsorgung

Die Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen, die sichere Reinigung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Gefahrstoffen sind essentiell, um Umweltrisiken zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Zusammenlagerung und Qualifikation der Beschäftigten

Gefahrstoffe dürfen nur zusammen gelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdung erhöht wird, was eine sorgfältige Klassifizierung und möglicherweise getrennte Lagerung erfordert. Nur qualifiziertes und geschultes Personal darf mit diesen Stoffen arbeiten.

Dokumentation und Schulung

Eine klare Dokumentation aller Vorgänge und regelmäßige Schulungen sind entscheidend, um das Sicherheitsbewusstsein und die Fähigkeiten der Mitarbeiter zu verbessern. Dies trägt zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und hilft, das Risiko von Unfällen zu reduzieren.

Durch die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung dieser Prozesse unterstützen Sie effektiv das Ziel der „Vision Zero“ und fördern einen sicheren Arbeitsplatz.

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