Usere Gefahrstoffbeauftragte erkennen die Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen, erfasst und beurteilt diese. Grundlage hier ist § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Wie können wir Sie beraten, u.a. mit:
- Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
- Information und Unterweisung der Beschäftigten
- Ableitung von Schutzmaßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
- Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH) sicherstellen
- Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen sicherstellen
- Die Kennzeichnung sicherstellen
DGUV Information 213-079 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Informationen für Beschäftigte
Asbestsanierung DGUV Information 201-012
LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung
DGUV Information 213-033 Gefahrstoffe in Werkstätten
DGUV Information 213-034 GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen