Gefahrstoff-Management

Unsere Gefahrstoffbeauftragte und Chemiker erkennen Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen, erfassen und beurteilen diese. Grundlage hier ist § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Wie können wir Sie beraten, u.a. mit:

  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
  • Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH) sicherstellen
  • Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen sicherstellen
  • Die Kennzeichnung sicherstellen

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