Gefahrstoff-Management

Unsere Gefahrstoffbeauftragte und Chemiker erkennen Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen, erfassen und beurteilen diese. Grundlage hier ist § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Wie können wir Sie beraten, u.a. mit:

  • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
  • Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH) sicherstellen
  • Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen sicherstellen
  • Die Kennzeichnung sicherstellen

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen 12 Sets mit je einem Sonnen- und Insektenspray

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des SicherheitsIngenieur-Newsletters.

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie keinen Kurs oder kein Buch gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, in dem Sie die Teilnahme bestätigen müssen.

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