Brandschutzhelfer (nach ASR A2.2, Abs. 6.2) sollten min. 5 % der Belegschaft sein, auch bei Krankheit oder Urlaub der Mitarbeiter sollten die 5 % sichergestellt sein.
Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören neben dem theoretischen Teil, auch praktische Übungen im Umgang mit den betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen im Unternehmen.
Grundlagen sind hier:
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände
- DGUV Information 205-023 “Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
Praxis:
- Handhabung und Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen bei der Brandbekämpfung erkennen
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich