Fast täglich sehen wir Baustellen, welche die rechtskonforme Umsetzung brandschutztechnischer Anforderungen nicht umsetzen. Wir helfen die Schwirigkeit wirtschaftliche zu meistern!
Die seit 1994 erlassenen Landesbauordnungen (LBO) verweisen auf den Fachplaner Brandschutz für den baulichen Brandschutz, bereits bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
Unsere Brandschutzingenieure erstellen für Sie oder zusammen mit Architekten und Bauingenieuren folgendes:
- Brandschutzplan & Brandschutzkonzepte erstellen (§ 69 Abs. 1 BauO NRW)
- Brandschutz-Machbarkeitsstudien ( Vorplanung)
- äußeren Erschließung, Zugänglichkeit und Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung
- Rettungskonzept
- bautechnische Brandschutzmaßnahmen
- anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
- äußeren Erschließung, Zugänglichkeit und Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung
- Flucht- und Rettungspläne Erstellung – ISO 23601
- Feuerwehrpläne Erstellung – DIN 14095
- Feuerwehrlaufkarten Erstellung – DIN 14675
- Löschtechnik mit mehr als 400 LE
Bereits in der Planungsphase müssen unsere Brandschutzingenieure kosultiert werden für:
- Statik
- Türen und Fenster
- Flucht- und Rettungswege
- Aufzüge
- Sonderbauten