Die Praxis zeigt uns, sobald die Baugenehmigung vorhanden ist, dass das Engagement viele Bauherren und der ausführenden Firmen in punkto Brandschutz sink.
Trotz des Brandschutzkonzeptes muss nun hier ständig auf die fachgerechte Ausführung  geachtet werden (Fachbauleitung nach § 56 Abs. 1 und 2 MBO bzw. NRW § 59a).

Was tuen unsere Brandschutzingenieure:

  • Abstimmung des BMA-Konzeptes mit der Baubehörde und der Feuerwehr
  • Sichtprüfung der baulichen Ausführung der BMZ
  • Sichtprüfung der Installation von Brandmeldern
  • Einsichtnahme in die Dokumentation des Brandschutzes
  • Teilnahme an der Sachverständigenprüfung nach TPrüfVO
  • Einsichtnahme in das Prüfergebnis der Sachverständigenprüfung
  • LP 2 Vorplanung
  • LP 3 Entwurfsplanung 
  • LP 4 Genehmigungsplanung 
  • LP 5 Ausführungsplanung
  • LP 8 Objektüberwachung

Downloads für Praktiker: 

 

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