Biologischer Arbeitsstoff TRBA 400 (Biostoffverordnung)

TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Gerne beraten wir Sie beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV. In dieser GBU identifizieren wir „Biostoffe”, dazu gehören:

Mikroorganismen 

Bakterien

Viren

Zellkulturen

Endoparasiten 

Hier die TRBA-400 kostenlos herunterladen.

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