Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten.

Nach der Störfallverordnung sind für sicherheitsrelevante Anlagen und Betriebsbereiche, die nach Gattung und Stärke der vorstellbaren Gefahren zwingenden Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu vermeiden, die per umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Wind sowohl Schnee- und Eislasten entstehen können.

Betreiber nach Störfallverordnung (12. BImSchV) haben die relevanten, gleichfalls in der TRAS 320, zitierten Maßstäben im Zuge der Planung und dem Bau von Anlagen anzuwenden.

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