Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser

Die TRAS steht im Zusammenhang mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) und enthält dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende sicherheitstechnische Regeln und Erkenntnisse.Nach § 3 Absatz 1 StörfallV hat der Betreiber eines Betriebsbereichs im Geltungsbereich dieser Vorschrift die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern.

Durch den Klimawandel nehmen die Temperaturunterschiede auf der Erde zu. Es verdunstet mehr Wasser und es kommt zu heftigeren Niederschlägen. Die Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen wie Starkregen und Überschwemmungen steigt. Die TRAS 310 betrachtet Gefahren, die durch die Überschwemmung durch Hochwasser und Sturmfluten, durch Starkniederschläge oder Rückstau aus den Kanalsystemen oder durch aufsteigendes Grundwasser entstehen können.

Betreiberpflichten aus der TRAS 310

  1. Gefahrenquellenanalyse
    – Informationssammelpflicht
    – Ermittlung der Gefahrenquellen, die auf den Betriebsbereich einwirken
  2. Analyse der Gefahren und Gefährdungen
    – Prüfung, ob durch Einwirkungen auf sicherheitsrelevante Anlagenteile Störfälle eintreten können
    – Untersuchung der nicht auszuschließenden Störungen (§ 3 Abs. 1 StörfallV)
  3. Erstellung eines Schutzkonzeptes
    – Festlegung von Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen
  4. Betrachtung von “Dennoch-Störfällen”
    – Ergreifen von Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen (§ 3 Abs. 1 StörfallV)

Gefahrenquellenanalyse

Gefahrenquellenanalyse Hochwasser
Überschwemmungen, ausgelöst durch Hochwasserführung von Fließgewässern, können dann auftreten, wenn sich der Betrieb in ausgewiesenen Hochwasser-Risikogebieten befindet oder der öffentliche Hochwasserschutz nicht dem Stand der Technik entspricht bzw. nicht vorhanden ist.
-> Gefahrenanalyse auf der Basis von Gefahrenkarten für Hochwasser mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten

Gefahrenquellenanalyse Starkregen
Überflutungen, ausgelöst durch Starkniederschläge, treten nur dann auf, wenn bezogen auf den Betrieb der Wasserzufluss größer ist als der Abfluss.
-> Gefahrenanalyse auf der Basis einer Zu- und Abflussbilanz
-> Berücksichtigung der Niederschlagsdaten

Gefahrenquellenanalyse Grundwasser
Auswirkungen eines ansteigenden Grundwasserspiegels sind bei grundwassernahen Betriebsstandorten sowie großen Grundwasserspiegelschwankungen in Betracht zu ziehen.
-> Gefahrenanalyse auf Basis von historischen Grundwasserganglinien, ggf. Grundwasserströmungsmodellierung

Schutzziele

Anhand möglicher Gefahren sind Szenarien für mögliche Störfälle auszuarbeiten, Schutzziele zu definieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Übergeordnete Schutzziele sind:

  • Ausschluss von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und naturbedingte Betriebsstörungen durch Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen
  • Festlegung der Schutzziele auf Basis eines mindestens 100-jährigen Ereignisses
  • Berücksichtigung des Klimawandels bei Anlagen, die bis zum Jahr 2050 bzw. darüber hinaus betrieben werden sollen.

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