Radon Messung und Beratung

Radon ist ein radioaktives Edelgas, welches aus Uran (und Thorium) entstammt. Das zerfallene Atom wird zum RADON. Dies wird weiter zu Polonium, weiter zu Wismut und dann zu Blei. Diese Zerfallsprodukte strahlen Alpha- (vgl. Helium) und Beta- Teilchen (vgl. Elektron) aus.

NRW ist kein Radon-Vorsorgegebiet! Dies bedeutet nicht, dass wir hier kein Radon haben.

Wir beraten und messen vor Ort und erstellen die passende Gefährdungsbeurteilung dazu. 

Was ist Radon?
Radon (Rn) ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall vorkommt. Insbesondere die radioaktiven Folgeprodukte des Radons (RnFP) tragen wesentlich zur Strahlenexposition bei, da diese auch eingeatmet werden und mit sehr kurzen Halbwertszeiten direkt in der Lunge zerfallen.

Welche Gefährdungen können auftreten?
Ein höheres Lungenkrebsrisiko.

Gibt es zu beachtende Werte für die Radon-Raumluftkonzentration?

Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen beträgt 300 Bq/m³. Ein Wert der effektiven Dosis von 6 mSv/a wird erreicht, wenn Beschäftigte bei einer Radonkonzentration von 1000 Bq/m³ – 2000 h Arbeiten im Expositionsbereich ausführen.

Welche Rechtsquellen gibt es zum Radon?
 Im Strahlenschutzgesetz im Kapitel 4 Teil 2 (Kapitel 2) (Schutz vor Radon) mit den § 121 bis § 132 geregelt. Außerdem sind Arbeitsfelder mit erhöhter Radonexposition in Anlage 8 benannt.

Wann müssen Radon-Expositionsmessungen durchgeführt werden?
Wer für einen Arbeitsplatz in einem Innenraum verantwortlich ist, hat Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft zu veranlassen, wenn einer (oder mehrere) der drei Fälle zutrifft:

• Der Arbeitsplatz befindet sich im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes, das in einem Radonvorsorgegebiet liegt. Es besteht eine Messverpflichtung innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe dieser Gebiete.

• Die Art des Arbeitsplatzes ist einem der Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon nach StrlSchG Anlage 8 zuzuordnen. Dies sind Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen sowie Besucherbergwerken, in Radon-Heilbädern und Radon-Heilstollen sowie alle Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und ­-verteilung. In diesen Fällen muss innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme der beruflichen Betätigung an einem solchen Arbeitsplatz die Messung erfolgt sein.

• Es liegt eine Anordnung der zuständigen Behörde für die Messungen vor, da es Anhaltspunkte für eine mögliche Überschreitung des Referenzwertes gibt. In diesen Fällen gibt die Behörde eine Frist vor, bis zu der eine Messung erfolgt sein muss.

Ab welchem Wert sind Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich?
Wenn die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet, so hat der für den Arbeitsplatz Verantwortliche unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung der Radonbelastung zu ergreifen.

Sind Strahlenschutzuntersuchungen erforderlich?
Ergibt die Abschätzung, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, so ist eine Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt erforderlich und für die Weiterbeschäftigung eine vom ermächtigten Arzt ausgestellte Bescheinigung vorzulegen nach welcher der Beschäftigung keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

Wann ist bei Radonexpositionen ein Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen?
Wenn eine Abschätzung der Strahlenexposition ergibt, dass eine jährliche Exposition von mehr als 6 mSv möglich ist, kann die zuständige Behörde aufgrund der erforderlichen Anzeige in Auflagen auch einen Strahlenschutzbeauftragten verlangen. Radon-Karte (BfS-Geoportal).

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