Kranführer
Brücken-/Portal-/Hallenkran/ Lkw-Ladekran bedienen
Wer ist die Zielgruppe?
Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden und bereits Vorkenntnissen in der Bedienung von Kranen besitzen.
Warum überhaupt?
Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, sodass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher strikt einzuhalten.
Was gibt es noch?
Die Referenten Folien und zusätzliches Material wird als PDF gestellt – so das Sie diese immer wieder verwenden können.
Rechtliche / normative Grundlagen
-DGUV Vorschrift 52
-DGUV Grundsatz 309-003
-DGUV Vorschrift 1
-Arbeitsschutzgesetz
-BetrSichV
Inhalte u.a:
– Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
– Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
– Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
– Persönliche Schutzausrüstungen
– Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
– Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
– Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
– Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
– Verhalten bei Störungen
– Praktische Übungen
– Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Was müssen Sie mitbringen?
Erfahrung in der Kranbedienung, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Abschluss
– Sicherheitsingenieur.NRW Zertifikat „Kranfahrer’“
– Krantyp- und personenbezogener “Kranführerausweis”
Kontakt
Telefon: 0211 83836660