Die Energie zur Zündung kann dem brennbaren Stoff in vielfältiger Form
zugeführt werden. Für die Einlei tung des Verbrennungsvorganges ist die
Intensität und Einwirkungsdauer der Zündquelle wichtig.
Im Abschnitt E 2.3 der Explosionsschutz-Regeln (BGR 104) werden 13 Arten von
Zündquellen beschrieben. In der Praxis von besonderer Bedeutung sind:

  • Offene Flammen oder Glut (z. B. Gasflamme, Streichholzflamme, Schweißfunken)
  • Heiße Oberflächen (z. B. Herdplatte, Motorengehäuse, Glühlampen, überlastete elektrische Leitung)
  • Reibungswärme (z. B. heiß gelaufene Lager)
  • Reib- und Schlagfunken (z. B. Funken beim Schleifen von Metallen)
  • Schaltfunken (z. B. beim Öffnen und Schließen elektrischer Kontakte)
  • Elektromagnetische Wellen (z. B. Laserstrahlen, durch Glasscherben gebündeltes Sonnenlicht, das Papier oder Stroh entzünden kann)
  • Entladung elektrostatischer Aufladung (z. B. beim Trennen oder Rühren fester und flüssiger Stoffe, Ein- und Umfüllen brennbarer Flüssigkeiten)
  • Chemische Energie (z. B. Selbstentzündung infolge Oxidation)

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