Grundsätzlich muss eine UVV-Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchgeführt werden, damit eine betriebs- und anwendersichere Verwendung gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine UVV-Prüfung in einem regelmäßigen Abstand von maximal einem Jahr durchgeführt wird.
Bei der UVV-Prüfung vor Erstinbetriebnahme und der Überprüfung in Regelabständen müssen gleichermaßen bestimmte Kriterien dokumentiert werden. Neben der Prüfung von betrieblichen Verhältnissen und von konkreten Einsatzbedingungen müssen einige weitere Aspekte protokolliert werden. Dazu gehören das Datum und der konkrete Umfang der Prüfung, der Name und die Adresse des Prüfers, das endgültige Ergebnisse der Prüfung (inkl. festgestellter Mängel), die Angabe von Sicherheitsbedenken und die Beurteilung zum weiteren Betrieb.