WHG steht für Wasserhaushaltsgesetz. Es enthält zentrale bundesrechtliche Regelungen zum Schutz und zur Nutzung der Gewässer. Für Betriebe ist insbesondere der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen relevant.

Anlagen müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften vermieden wird. Die konkreten technischen und organisatorischen Anforderungen werden unter anderem durch die AwSV sowie weitere Regelwerke konkretisiert.