Wurde die jährliche UVV-Prüfung nicht durchgeführt und protokolliert, drohen dem Betrieb Konsequenzen. Geschieht ein Unfall, trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten gegebenenfalls nicht. Die Unfallversicherung überträgt diese dann auf das Unternehmen.
Ist der Mitarbeiter verletzt, kann der Schadensersatzanspruch an den Arbeitgeber gestellt werden. Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.

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