Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Person auf dem
unmittelbaren Weg nach und von der Arbeit einen Unfall erleidet. Unter
Umständen stehen auch andere Wegstrecken unter Versicherungsschutz. Der
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Versicherte den unmittelbaren Weg
verlassen, um ihr Kind an einen Ort zu bringen oder von dort abzuholen, wo es
aufgrund der beruflich bedingten Abwesenheit der Eltern versorgt wird. Der
Versicherungsschutz bleibt ebenso erhalten bei Wegabweichungen aufgrund
gemeinsamer Nutzung eines Fahrzeuges für den Weg nach und von der
versicherten Tätigkeit (Fahrgemeinschaften).