Die Wasserverunreinigung (Verschmutzung) der Gewässer durch Einleitung kommunaler und industrieller Abwässer, auch durch Auswaschung von Feststoffen, kann wie folgt eingeteilt werden:
A. Physikalisch
Farbe, Geruch, Trübung, hohe Temperatur,
B. Mechanisch
unlösliche, feste Bestandteile (Sand, Schlamm)
C. Chemisch
a) giftige Stoffe, die die lebenden Organismen direkt abtöten
b) biochemisch oxidierbare Stoffe, die unter Sauerstoffverbrauch abgebaut werden
c) nicht-giftige, nicht sauerstoff-verbrauchende Substanzen, die in zu hoher Konzentration zur Eutrophierung führen
d) nicht-giftige, nicht oxidierbare, nicht zur Eutrophierung führende Stoffe (z.B. Huminsäuren, die meisten Salze)
D. Pathogene Keime

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