In den Unfallverhütungsvorschriften, die auch als die UVV Prüfung bezeichnet werden, sind die Verfahren geregelt, die für die Sicherheit bei dem Umgang mit Betriebs- und Arbeitsmitteln notwendig sind. Für jeden Betrieb und jedes Unternehmen sind in diesen Vorschriften die verbindlichen Pflichten definiert, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind.

So liegt die eigenständige Verantwortung bei den Betreibern, dass alle Betriebs- und Arbeitsmittel, die eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, von einer jeweils dazu befähigten oder sachkundigen Person ausreichend geprüft werden. Oft ist allerdings leider festzustellen, dass die Arbeitsmittelbetreiber oft keine Prüfung vornehmen oder diese nicht fristgemäß realisieren. So ist oftmals eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen, Maschinen, etc. nicht durchgeführt worden.

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