Vor Aufnahme einer Tätigkeit in wärmebelasteten Arbeitsbereichen muss
sichergestellt werden, dass nur geeignete Personen derartigen Belastungen
ausgesetzt werden. Geeignet bedeutet, dass die Person nach
arbeitsmedizinischer Erfahrung in der Lage ist, die am vorgesehenen Arbeitsplatz
auftretenden Belastungen ohne gesundheitlichen Schaden zu ertragen. Die
Vorsorgeuntersuchungen beinhalten eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der
Beschäftigung und Nachuntersuchungen während der Beschäftigung. Die
Nachuntersuchungsfristen betragen für
– bis 50 Jahre alte Personen fünf Jahre
– über 50 Jahre alte Personen zwei Jahre.
Eine ähnliche Regelung gibt es auch für kältebelastete Arbeitsplätze. Folgende
Vorsorgeuntersuchungen sind dafür vorgeschrieben:
– G 21 Kältearbeiten
– G 30 Hitzearbeiten

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