Was ist die sogenannte Vermutungswirkungl im Arbeitsschutz?
Eine technische Regel hat keine Gesetzeskraft, aber sie löst die sogenannte Vermutungswirkung aus. Diese besagt: wer sich an die Technischen Regelwerke genannten Vorgaben hält, kann davon ausgehen, dass er die (übergeordneten) verpflichtenden Anforderungen erfüllt. In einem Konflikt Fall wird das Gericht davon ausgehen (=vermuten), dass ein Betrieb, der sich an die (unverbindlichen) Technischen Regeln gehalten hat, da mit den (rechtsverbindlichen) Forderungen der Verordnungen oder der Gesetze nachgekommen ist. Wer sich für ein anderes Vorgehen entscheidet und von den regelwerken abweicht, sollte seine eigenen Lösung nachvollziehbar begründen und dies dokumentieren.