Der Begriff Verleiher stammt aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Es ist die Definition für einen Arbeitgeber, der Arbeitnehmer (Leiharbeitskräfte)
zur Erbringung von Arbeitsleistung an andere Arbeitgeber überlä sst. Verleiher
werden häufig auch als Zeitarbeitsunternehmen, Personaldienstleister,
Personalleasing Unternehmer oder auch Personalservice Unternehmen
bezeichnet, um nur einige andere Bezeichnungen zu nennen. In der Lerneinheit S
36 wird jedoch ausschließl ich die Definition Verleiher nach AÜG verwendet.

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