Mehrarbeit ist die über die gesetzliche Arbeitszeit Überarbeit, die über die
regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Der Umfang der
zulässigen Mehrarbeitszeit wird in den Arbeitsschutzgesetzen, insbesondere im
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), geregelt.
Der Umfang der Überarbeit dagegen, die ein Arbeitnehmer verpflichtet ist zu
leisten, ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Ebenso ergibt sich die
Zahlung von Zuschlägen für geleistete Überarbeit aus dem Arbeits – bzw. aus dem
Tarifvertrag. Bei der Über- bzw. Mehrarbeit hängt das Flexibilisierungspotenzial
entscheidend von der Länge des Ausgleichszeitraums ab. Je länger dieser ist,
desto größer ist auch das Flexibilisierungspotenzial.