Die Temperaturklassen T 1 bis T 6 geben den Zusammenhang zwischen höchst
zulässiger Betriebstemperatur und Zündtemperatur des verwendeten Stoffes in
sechs Stufen an. Die Zündtemperaturen von brennbaren Gasen und Dämpfen
erfordert das Einhalten maximaler Oberflächentemperaturen, z. B. bei
elektrischen Betriebsmitteln.
[weitere Definition siehe DIN/VDE 0165 Teil 1 (entspricht IEC 60079-14),
alternativ: Anlage 10b]