Alle Tätigkeiten, die unterstützt durch Informations- und Kommunikationsnetze
unabhängig vom Standort des Arbeit- oder Auftraggebers an einer “dezentralen
Arbeitsstätte” durchgeführt werden. Hierzu gehört jede auf Informations – und
Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeit, die ausschließlich oder alternierend
an einem außerhalb des Betriebs liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird, z. B. in
der Privatwohnung, einem Nachbarschaftsbüro oder einem Telehaus.
Der Telearbeiter ist mit der zentralen Betriebsstätte durch elektronische
Kommunikationsmittel verbunden.
Telearbeit erfordert also technische Kommunikation und organisatorische
Vorgaben wegen der Vergabe von Arbeiten.
Am häufigsten sind die alternierende Telearbeit, also die abwechselnde
Beschäftigung in Büro und am PC in den heimischen vier Wänden, sowie die
mobile Telearbeit unter Einsatz von Endgeräten wie Notebook und Handy durch
Außendienstmitarbeiter oder Führungskräfte, die ständig erreichbar sein müssen.