Unter vorher bestimmbaren (deterministischen) Strahlenschäden versteht man
die Schäden, die auf das Absterben von Zellen oder eine Minderung der
Zellteilungsrate zurückzuführen sind. Beispiele dafür sind Haarausfall, Übelkeit
und Erbrechen.
Nicht eindeutig vorher bestimmbare (stochastische) Strahlenschäden sind auf
Mutationen von Zellen zurückzuführen. Beispiele hierfür sind Leukämie und
Krebs.