(gem. SGB VII)
Gemäß §§ 39 ff. SGB VII umfassen die Leistungen zur Rehabilitation
- Kraftfahrzeughilfe (z. B. behindertengerechter Umbau eines Kfz)
- Wohnungshilfe (für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, z. B. Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer oder eines Treppenlifts)
- Reisekosten (z. B. für die Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen)
- Beratung und Unterstützung (z. B. bei der Findung von Selbsthilfegruppen und Trainern)
- Rehabilitationssport
- Lernmittel, Prüfungsgebühren
- Haushaltshilfe
vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung) – (Nicht in der Datenbank)