(gem. SGB VII)
Gemäß §§ 39 ff. SGB VII umfassen die Leistungen zur Rehabilitation

  • Kraftfahrzeughilfe (z. B. behindertengerechter Umbau eines Kfz)
  • Wohnungshilfe (für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, z. B. Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer oder eines Treppenlifts)
  • Reisekosten (z. B. für die Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen)
  • Beratung und Unterstützung (z. B. bei der Findung von Selbsthilfegruppen und Trainern)
  • Rehabilitationssport
  • Lernmittel, Prüfungsgebühren
  • Haushaltshilfe

vgl. Leistungsspektrum (der Gesetzlichen Unfallversicherung) – (Nicht in der Datenbank)

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