ist das Informationsmittel, das dem Anwender von gefährlichen Stoffen und Gemischen helfen soll, die Einrichtung von Arbeitsplätzen und den Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen zweckmäßig zu organisieren. Gemäß der REACH-Verordnung hat jeder Hersteller oder Einführer den Abnehmern von gefährlichen Stoffen und Gemischen spätestens bei der ersten Lieferung des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln. Der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes muss der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 entsprechen.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp