Nach § 22 des SGB VII haben Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten,
Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Sicherheitsbeauftragten haben den
Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von
dem Vorhandensein der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschri ebenen
Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und
auf Unfall – und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen.