Eine Schwarz-Weiß-Einrichtung dient dazu, die Verschleppung von Schadstoffen von belasteten (“schwarz”) in unbelastete (“weiß”) Bereiche zu verhindern. Sie besteht in der Regel aus drei miteinander verbundenen Elementen: Der dem unbelasteten Bereich zugewandte Teil dient als so genannter Weiß-Bereich dem Ablegen, Aufbewahren und späteren Wiederanlegen der Straßenkleidung und gegebenenfalls auch als Aufenthaltsraum. Der anschließende Mittelteil enthält die sanitären Einrichtungen, z. B. Waschbecken, Duschen, Toiletten. In Richtung des belasteten Bereiches schließt sich dem Sanitärbereich der so genannte Schwarz-Bereich an, der dem Anlegen und späteren Ablegen der Schutzausrüstung dient. Bei der Ausführung der SW-Einrichtung steht die Funktion im Vordergrund, d. h. die SWEinrichtung ist unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten an die Erfordernisse
der Gefährdungsbeurteilung anzupassen.

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