sind entweder Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes oder Biozid-Produkte nach Abschnitt IIa des Chemikaliengesetzes.
sind entweder Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes oder Biozid-Produkte nach Abschnitt IIa des Chemikaliengesetzes.