Anfang der 90er Jahre hat der deutsche Verband der Chemischen Industrie (VCI) ein – bislang unveröffentlichtes – “Konzept zur Festlegung von Störfallbeurteilungswerten“ vorgelegt. Diese Werte beziehen sich auf eine Einwirkzeit von 60 Minuten. Das Gefährdungsniveau sieht vor, dass in der Regel das Leben von Menschen nicht bedroht ist oder keine schwerwiegenden, insbesondere irreversiblen Gesundheitsschäden resultieren. Im Vergleich mit ERPG liegen die Störfallbeurteilungswerte in der Regel zwischen ERPG-2 und ERPG-3. Anwendungsbereiche der Störfallbeurteilungswerte sind die Auslegung von Betriebsanlagen, zu treffende störfallbegrenzende Maßnahmen sowie als Hilfsgröße bei Katastrophenschutzmaßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Werte, von denen zur Zeit 37 vorliegen, vor dem Hintergrund der aktuellen Datenlage und der Fortentwicklungen in der Methodik einer Überprüfung zu unterziehen wären.
Verband der chemischen Industrie: Konzept zur Festlegung von Störfallbeurteilungswerten. Unveröffentlichtes Manuskript, ca. 1990.