Die Richtwerte für Ganzkörperschwingungen sind in der VDI -Richtlinie 2057- 1
aufgeführt. Ab einer Beurteilungsbeschleunigung von 0,8 m/s² ist mit einer
deutlichen Gefährdung zu rechnen. Bei Beurteilungsbeschleunigungen zwischen
0,45 m/s² und 0,8 m/s² wird auf eine mögliche Gefährdung verwiesen. Mit dem
folgenden Diagramm kann die Gefährdung eingeschätzt werden: (Abbildung:
Diagramm zur Einschätzung der Gefährdung Ganzkörperschwingungen)