Der Versicherte erhält eine Rente gemäß §§ 56 SGB VII ff., wenn infolge des
Versicherungsfalls die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen gemindert ist und
wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 v.H. beträgt.
Haben Versicherte ihre Erwerbsfähigkeit vollständig verloren, so erhalten sie die
Vollrente. Sie beträgt 2/3 des Jahresverdienstes. Als Jahresarbeitsverdienst
gelten das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten 12
Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Bei teilweiser Minderung der
Erwerbsfähigkeit wird der Teil der Vollrente gezahlt, der dem Grad der
Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Gegebenenfalls wird geprüft, ob die
Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin erfüllt sind.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen zwei wichtige Bücher von René Noël

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, Bitte bestätigen Sie mit dem Link darin Ihre Teilnahme.