Der Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umfasst zunächst den Schutz des Menschen vor „arbeitsbedingten“ Gesundheitsgefahren. Im Privatbereich greifen daher die meisten Regelungen nicht. Für Produkte (Stoffe und Gemische), die auch für den privaten Endverbraucher („für jedermann“) erhältlich sind, gelten im Bereich der Kennzeichnung und Verpackung zusätzliche Anforderungen.