Bei der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 haben sich alle Beteiligten auf fünf Öffnungsschritte in der Coronavirus-Pandemie geeinigt. Die Länder sollen Lockerungen der geltenden Coronavirus-Maßnahmen teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens umsetzen können. Die Öffnungsschritte 1 bis 5 umfassen Bereiche wie Schulen, Kitas und Friseursalons bis hin zu Einzelhandel, Freizeitveranstaltungen und Sport. Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Jedoch zeigt die Realität, dass die Länder in puncto Öffnungen zumeist eigene Wege gehen.