Bei der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungs­chefinnen und Regierungs­chefs der Länder am 3. März 2021 haben sich alle Beteiligten auf fünf Öffnungs­schritte in der Coronavirus-Pandemie geeinigt. Die Länder sollen Lockerungen der geltenden Corona­virus-Maßnahmen teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektions­geschehens umsetzen können. Die Öffnungs­schritte 1 bis 5 umfassen Bereiche wie Schulen, Kitas und Friseur­salons bis hin zu Einzel­handel, Freizeit­veranstaltungen und Sport. Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander­folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf­folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Jedoch zeigt die Realität, dass die Länder in puncto Öffnungen zumeist eigene Wege gehen.

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