Ein Maßnahmenplan ist die Zusammenstellung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen, um ein festgelegtes Schutzziel zu erreichen. Maßnahmenpläne im Sinne der GefStoffV sind Planungen zum Erreichen eines bestimmten Schutzziels ausgehend von der aktuell im Betrieb vorliegenden Situation. Sie können aus einzelnen Maßnahmen oder aus Maßnahmenkombinationen bestehen. Dabei ist die Rangfolge Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu beachten.
Maßnahmenpläne nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 4 GefStoffV schließen durchzuführende Schutzmaßnahmen ein, die
– wegen der Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwerts zusätzlich ergriffen wurden, sowie geplante Schutzmaßnahmen, die zukünftig ergriffen werden sollen, um den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten, oder
– unter Berücksichtigung eines Beurteilungsmaßstabs für krebserzeugende Gefahrstoffe (TRGS 910 oder anderen TRGS) zusätzlich getroffen worden sind oder zukünftig getroffen werden sollen.