Als Legaleinstufung (nach CLP-Verordnung: harmonisierte Einstufung) bezeichnet man die Einstufung eines Stoffes entsprechend den Vorgaben im Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS). Im Gegensatz dazu steht die Methode nach dem Definitionsprinzip, der Einstufung durch den Inverkehrbringer.

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