Im Zusammenhang mit Brandschäden sind grundsätzlich drei Arten von Konzentrationsangaben möglich. Die in einer entnommenen Probe enthaltene Schadstoffmenge kann entweder auf:

-das Gewicht der Probenmenge,
-die Fläche, von der sie abgewischt wurde, oder
-das angesaugte Luftvolumen

bezogen werden.
Übliche gewichts- bzw. massebezogene Konzentrationseinheiten:
1 ppm (part per million) = 1 mg/kg = 10-3 g/kg (m=milli)
1 ppb (part per billion) = 1 μg/kg = 10-6 g/kg (μ=mikro)
1 ppt (part per trillion) = 1 ng/kg = 10-9 g/kg (n=nano)
1 ppq (part per quadrillion) = 1 pg/kg = 10-12 g/kg (p=piko)

Übliche oberflächenbezogene Konzentrationsangabe: ng/m²
Übliche volumenbezogene Konzentrationsangabe: pg/m³ bzw. ng/m³

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