Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder sein Vertreter, dass die zum Nachweis der Konformität vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt worden sind und die Konformität des Produkts mit den Beschaffenheitsanforderungen ergeben haben. Die Konformitätserklärung ist schriftlich abzugeben, vom Hersteller oder seinem Vertreter aufzubewahren und auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde in deutscher Sprache vorzulegen. Die Konformitätserklärung hat insbesondere Angaben zu enthalten über:
1. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Vertreters
2. Beschreibung des Produkts
3. die bekannt gemachte harmonisierte oder anerkannte Norm, die dem Hersteller erteilte, europäische technische Zulassung oder den Nachweis nach Absatz 4, die für die Beurteilung des Produkts maßgeblich sind
4. besondere Verwendungshinweise
5. Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
6. Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Vertreters ermächtigt ist

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