kann durch Erholungsurlaub, Ausgleichs- Freizeitregelungen, saisonale Arbeitszeitschwankungen oder Jahresarbeitszeitverträge variieren. Ausgleichs –
Freizeitregelungen werden hauptsächlich vereinbart bei Mehrarbeit, besonderen Belastungen und Gefährdungen, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nacht- und
Schichtarbeit. Jahresarbeitszeitverträge finden nur selten Anwendung. Ein Beispiel ist das Modell des Einzelhandelskaufhaus Beck in München, bei dem
grundsätzlich jede Arbeitszeitdauer vertraglich vereinbart wird. Davon wird die durchschnittliche Arbeitszeit abgeleitet, die, ohne das monatliche Durchschnittseinkommen zu verändern, in Übereinkunft zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmern über- oder unterschritten werden kann. Bis zum Jahresende muss dann ein Ausgleich erfolgen.

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