Der Schutz stromführender Teile gegen Berührung weist Fehler auf:
Beispiel: Beim Elektroschweißen dürfen nur Leitungen, Brenner oder Stabelektrodenhalter mit unbeschädigter Isolation eingesetzt werden. Isolationsfehler führen zu einer unmittelbaren Gefährdung durch elektrische
Durchströmung. Insbesondere gilt:
(1) Schweißleitungen einschließlich Schweißstromrückleitungen müssen isoliert sein, einen ausreichenden Querschnitt besitzen und den betrieblich zu
erwartenden thermischen, mechanischen und chemischen Beanspruchungen standhalten.
(2) Der Schweißstromkreis darf nicht geerdet sein. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Werkstückaufnahmen oder Werkstücke zwangsweise mit Erde verbunden sind.
(3) Schweißstromrückleitungen müssen direkt und übersichtlich geführt und gut leitend sein. Sie müssen den Anschluss an das Werkstück ermöglichen oder an
der Werkstückaufnahme angeschlossen sein.
(4) In der Nähe der Schweißstelle muss leicht erreichbar eine Einrichtung zum schnellen Abschalten der Schweißspannung vorhanden sein.

(vgl. auch DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.22)

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