Innerbetriebliche Beförderung ist jede Ortsveränderung innerhalb des Betriebsgeländes mit ortsfesten oder beweglichen Fördermitteln wie z.B. Bandförderer, Elevatoren, Förderschnecken, pneumatischen Fördereinrichtungen, Fahrzeugen und Flurförderzeugen. Die innerbetriebliche Beförderung unterliegt der Gefahrstoffverordnung soweit sie keine Beförderung im Sinne des Gefahrgutrechts darstellt.