Die anfänglich begrenzte Verfügbarkeit der Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erfordert Auswahl­entscheidungen darüber, welche Personengruppen mit welcher Priorität geimpft werden sollen. Die Coronavirus-Impf­verordnung des Bundes­gesundheit­sministeriums vom 18. Dezember 2020 hatte vor der Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine notwendige Regelung zur Impfpriorisierung getroffen: Ein Anspruch auf eine Schutz­impfung gegen das Coronavirus besteht demnach prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheits­zustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits­verlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Unterschieden wird insgesamt zwischen höchster, hoher und erhöhter Priorität. Aktuelle Entwicklungen können jedoch zu einer Anpassung der Priorisierung führen.

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