ist geregelt im § 19 a ChemG, siehe auch Anhang I ChemG. Gute Laborpraxis (GLP) befasst sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Bedingungen, unter denen Laborprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung und Berichterstattung der Prüfung.

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