Diese Verordnung regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Sie erlegt den an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten (Absender, Verlader, Fahrzeugführer und Halter, Empfänger) umfangreiche Maßnahmen auf, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.

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