Gefahrgutklassen sind weltweit genormt. Dabei spielt es keine Rolle ob die Lieferung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt. Auch wenn die klassifizierten Stoffe oft unterschiedlich verwendet werden, ihre Grundeigenschaften sind immer die Gleichen.

Aus diesem Grund können verschiedenste Stoffe in Gefahrgutklassen eingeteilt werden. Ein Beispiel ist das Heizöl. Dieses wird in die Gefahrgutklasse 3 eingeteilt. Zur gleichen Gruppe gehören aber auch Benzin und Aceton, welches als leicht flüchtiges Lösungsmittel bekannt ist. Aber all diese Stoffe haben zwei gemeinsame Eigenschaften: sie sind entzündbar und flüssig.

Deshalb werden alle Stoffe mit den gleichen Eigenschaften auch in eine Gefahrgutklasse eingeteilt. Verfügen die Stoffe noch über weitere Eigenschaften, zum Beispiel das sie giftig sind, werden sie zusätzlich in eine Neben- oder Zusatzgefahr eingeteilt.

So werden alle Stoffe in insgesamt 9 Gefahrgutklassen eingeteilt und je nach Eigenschaft zusätzlich in Unterklassen unterteilt. Diese sind weltweit gültig und beinhalten etwa 4.000 Gefahrenstoffe. Dabei spielt die Reihenfolge bei den Nummerierungen der Gefahrgutklassen keine Rolle

 

Die Klasse 9 bedeutet nicht, dass diese Stoffe am gefährlichsten sind und die Klasse 1 ist kein Indiz für eine weniger große Gefahr. Die Zahlen dienen lediglich der Übersicht und führen zum Ordnungsprinzip. Anhand der unterschiedlichen Merkmale wird entschieden, in welche Gefahrgutklassen die Stoffe eingeteilt werden und wie sie verpackt und transportiert werden müssen. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Klasse 1: explosive Materialien
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: Flüssigkeiten, die entzündbar sind
  • Klasse 4: zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 5: oxidierende Stoffe
  • Klasse 6: ansteckungsgefährliche und giftige Stoffe
  • Klasse 7: radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: ätzende Stoffe
  • Klasse 9: sonstige gefährliche Stoffe

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