Gefährlichkeitsmerkmale beschreiben die gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe und Zubereitungen. Nach § 3a ChemG sind dies: (AGS 2/2021: siehe da)
Gefährlichkeitsmerkmale beschreiben die gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe und Zubereitungen. Nach § 3a ChemG sind dies: (AGS 2/2021: siehe da)