Gebäudeklassen: Bauliche Anlagen werden je nach Nutzung und Gebäudehöhe unterteilt. In den meisten Bundesländern gibt es nach Landesbauordnung 5 Gebäudeklassen; sinngemäß werden unterschieden:
GK 1 Einfamilienhäuser;
GK 2 Zweifamilienhäuser;
GK 3 sonstige Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberflächeliegt;
GK 4 sonstige Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 13 m über der Geländeoberfläche liegt;
GK 5 Sonstige Gebäude.
Innerhalb der Gebäudeklasse 5 gibt es noch die Unterscheidung in Hochhäuser. Das sind Gebäude, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraums mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. In der Musterbauordnung MBO werden ebenfalls fünf GK unterschieden. Die Landesbauordnungen der einzelnen Länder basieren allerdings nicht immer auf der aktuellsten Fassung der MBO.